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Neues Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer

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Neu veröffentlichtes offizielles Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer an AÜG-Neuregelungen ab 01.04.2017 angepasst

Pünktlich zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch das amtliche „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“, das alle Zeiarbeitskräfte bei Vertragsabschluss erhalten müssen, aktualisiert.

Die Aktualisierung des Merkblattes umfasst neben dem Hinweis auf die Entgeltgleichstellung (Equal-Pay) nach 9 Monaten und die Überlassungshöchstdauer nach 18 Monaten auch die neuen Offenlegungs- bzw. Dokumentations- und Konkretisierungspflichten sowie den Hinweis auf den Übergang des Arbeitsverhältnisses zum Entleihunternehmen bei Verstoß hiergegen.

Das von der Bundesagentur für Arbeit nur in deutscher Sprache veröffentlichte 5-seitge Merkblatt muss allen Leiharbeitnehmern/innen mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags ausgehändigt werden. Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer müssen das Merkblatt auf ausdrückliches Verlangen auch in ihrer Muttersprache erhalten (§ 11 Abs.2 S.2 AÜG).

Das neue amtliche Merkblatt der BA können Sie hier herunterladen: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdc5/~edisp/l6019022dstbai378743.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378746

 


 

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