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Neues Merkblatt der BA ab 09/2020

Neu veröffentlichtes offizielles Merkblatt der BA für Leiharbeitnehmer ab 01.09.2020

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das amtliche „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“, das alle Zeiarbeitskräfte bei Vertragsabschluss erhalten müssen, aktualisiert.

Das von der Bundesagentur für Arbeit nur in deutscher Sprache veröffentlichte 5-seitge Merkblatt muss allen Leiharbeitnehmern/innen mit dem Abschluss des Arbeitsvertrags ausgehändigt werden. Nichtdeutsche Leiharbeitnehmer müssen das Merkblatt auf ausdrückliches Verlangen auch in ihrer Muttersprache erhalten (§ 11 Abs.2 S.2 AÜG).

Das neue amtliche Merkblatt der BA können Sie hier herunterladen:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-leiharbeit_ba013184.pdf

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