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Kurzarbeitergeld (KUG) in der Corona-Krise

Bei vielen kommt in diesen Tagen die Erinnerung an die Finanzkrise hoch, die uns Ende 2008 überrascht hat. Auch damals waren viele Mitarbeiter in der Zeitarbeit in Kurzarbeit. Mit dem Unterschied, dass die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zum damaligen Zeitpunkt etwas einfacher war.

Berechnung Kurzarbeitergeld

Für die aktuelle Berechnung des Kurzarbeitergeldes hat die Agentur für Arbeit eine 8-seitige Verfahrensanweisung herausgegeben: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ba146387.pdf. Diese enthält im Gegensatz zur letzten Krise mehr Vorteile für die Zeitarbeit: das AZK muss nur auf den niedrigsten Wert der letzten 12 Monate abgebaut werden, was sich gerade bei langjährigen Mitarbeiter positiv auswirkt. Die Mitarbeiter müssen nicht ins Minus mit ihrem Arbeitszeitkonto gehen, um einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu haben. Auch beim Urlaub muss nur der Vorjahresurlaub vor Eintritt in die Kurzarbeit abgebaut werden, aber nicht der aktuelle Urlaub.

Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes (KUG) gibt es einen weiteren Pluspunkt: für die Ermittlung darf als Sollentgelt der Schnitt der letzten drei abgerechneten Monate vor Eintritt in die Kurzarbeit herangezogen werden. Bei einigen Mitarbeitern wirkt sich das positiver aus als eine Hochrechnung im Eintrittsmonat in die Kurzarbeit.

Während der Kurzarbeit darf sich bei Mitarbeitern das Arbeitszeitkonto nicht aufbauen. Dies wäre normalerweise der Fall, wenn die Mitarbeiter während der Kurzarbeit noch teilweise im Einsatz sind und über die regelmäßig vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeiten. Alle gearbeiteten Stunden müssen ausbezahlt werden.

Es sind viele einzelne Punkte in der Lohnabrechnung zu beachten, die manchem Sachbearbeiter bei der Lohnabrechnung die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Je nachdem mit welchem externen Lohnabrechnungsprogramm gearbeitet wird, bringt das noch weitere Herausforderungen mit sich.

In unserer Software ZeitarbeitDeluxe sind alle diese Punkte automatisch in der Lohnermittlung berücksichtigt. Von der Berechnung des Sollentgeltes bis hin zum Nichtaufbau des Arbeitszeitkontos. Die Daten werden wie vom externen Lohnbuchhalter benötigt über die Schnittstelle übergeben.

Gerne würden wir auch Sie von unserer Software ZeitarbeitDeluxe überzeugen. Rufen Sie uns unter 07721/9989-42 für die Terminvereinbarung für eine Online-Präsentation an.

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