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Neue Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk ab 01.05.2017

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Die neue Verordnung tritt ab dem 01.05.2017 in Kraft und gilt bis zum 30.04.2021. In diesem Zeitraum erhöhen sich die Mindestlöhne in einer Staffelung für „ungelernte Arbeitnehmer“ und für „gelernte Arbeitnehmer“:

Die Mindestlöhne betragen
a) Für „Ungelernte Arbeitnehmer“/Mindestlohn 1
mit Wirkung vom 1. Mai 2017           10,35 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018           10,60 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2019           10,85 €,
mit Wirkung zum 1. Mai 2020           11,10 €.

b) Für „Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“/Mindestlohn 2
in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein:
mit Wirkung vom 1. Mai 2017           13,10 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018           13,30 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2020           13,50 €;

in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
mit Wirkung vom 1. Mai 2017            11,85 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2018           12,40 €,
mit Wirkung vom 1. Mai 2019           12,95 €,
mit Wirkung zum 1. Mai 2020           13,50 €.

Die gesamte Verordnung vom Bundesanzeiger können Sie HIER herunterladen.

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